Eine mögliche Ursache dafür kann der Sperrvermerk „Bitte keine Werbung“ auf dem Briefkasten sein. Mit ihm können Empfänger*innen ihr Selbstbestimmungsrecht gegen den Einwurf von sogenannten POSTAKTUELL Sendungen oder auch Postwurfsendungen ausüben. Die Bundesnetzagentur hat Postzustelldienste aufgefordert, solche Sperrvermerke grundsätzlich zu
beachten. Da jedoch auch das Amtsblatt als unadressierte POSTAKTUELL Sendung erfolgt, erhalten Haushalte mit dem benannten Sperrvermerk daher möglicherweise kein Amtsblatt. Eine Reklamation der ausgebliebenen Zustellung ist überdies nicht möglich.
Wer trotz Werbe-Sperrvermerk dennoch nicht auf das Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg verzichten möchte, kann sich ein Exemplar entweder im Bürgerbüro des Neuen Rathauses, Lutherstraße 56, abholen oder es als PDF-Datei herunterladen: www.wittenberg.de/amtsblatt. Das Amtsblatt erscheint alle 14 Tage am Mittwoch.
Rae