Die Bürger*innen haben dabei die Möglichkeit, Anregungen zu den Wettbewerbsentwürfen zu geben und ihr lokales Wissen einzubringen.
Die Hinweise und Kommentare können im Abschlussplenum ab 18:30 Uhr vorgetragen oder schriftlich festgehalten werden. Die Ergebnisse dieses öffentlichen Termins werden dem Preisgericht am nächsten Tag vorgetragen und können so in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die Hinweise fließen in die Bewertung der Beiträge ein. Bei dem Termin geht es darum, ein „Stimmungsbild“ der Bürger*innen zu allen Arbeiten einzufangen und nicht darum, eine konkrete Lieblingsarbeit auszuwählen.
Um das Verfahren nicht zu gefährden, dürfen keinerlei Informationen zu den Wettbewerbsentwürfen nach außen gelangen und es gilt absolute Verschwiegenheitspflicht bis zum Preisgericht am folgenden Tag. Das Fotografieren ist daher verboten, so dass die Handykameras der Besucher*innen am Eingang des Stadthauses abgeklebt werden müssen.
Die Stadtverwaltung und das für die Planung der Landesgartenschau beauftragte Berliner Planungsbüro „gruppe F“ bitten um Verständnis für das notwendige Vorgehen.