Aktuelle Förderprojekte & Konzepte
Vorhaben
Errichtung einer Löschwasserzisterne in Boßdorf OT Assau
Gesamtausgaben
Gesamtausgaben: 97.499,89 €
Förderung: 72.000 € (100% der förderfähigen öffentlichen Netoausgaben)
Richtlinie
Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014-2020 in Sachsen-Anhalt
Schwerpunktbereich: Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Maßnahme: Dorferneuerung und -entwicklung, einschließlich der Investitionen im Brandschutz
Auftragnehmer
Bau-und Haustechnik Bad Düben GmbH
Torgauer Straße 32/33
04849 Bad Düben
Projektbeschreibung
Der Grundschutz Löschwasser wird in Boßdorf Ortsteil Assau über das Hydrantennetz der MIDEWA, Tanklöschfahrzeuge und der Nutzung eines Tiefbrunnens aktuell sichergestellt. Bei einer Löschwasserentnahme über die vorhandenen Hydranten kann der geforderte Grundschutz von 48 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden nicht gewährleistet werden. Bei einer Wasserentnahme über die Hydranten können nur 220 Liter/min (13,2 m³/h) Löschwasser entnommen werden. Der vorhandene Tiefbrunnen befindet sich außerhalb der Ortschaft, ca. 400 Meter entfernt von der äußeren Wohnbebauung. Hier ist bei einer Wasserentnahme eine Löschwasserversorgung lange Wegstrecke durch die Feuerwehr aufzubauen. Aufgrund der Entfernung darf planerisch dieser Brunnen für den Nachweis der baulichen Anforderungen an den Brandschutz, entsprechend der vorhandenen Wohnbebauung nicht herangezogen werden.
Mit der Errichtung einer Zisterne kann jederzeit die geforderte Löschwassermenge von 96 m³ für den Grundschutz des Ortsteiles Assau dauerhaft bereitgestellt werden. Weiterhin kann die Zisterne als Löschwasserentnahmestelle bei Wald- und Vegetationsbränden im Territorium jederzeit genutzt werden. Hierbei wäre die kontinuierliche Nachbefüllung über den vorhandenen Tiefbrunnen durch die Feuerwehr gesichert und somit wird bei Großeinsätzen eine ständige Löschwasserbereitstellung gewährleistet.
Ausgangssituation
Die Lutherstadt Wittenberg ist eine Stadt an der Elbe, bisher zeichnet sich aber der Fluss nur wenig im Stadtbild ab. Repräsentative Bereiche am Ufer fehlen, so auch hier am Alten Stadthafen. Erklärtes Ziel ist es, „Wittenberg dichter an den Fluss zu bringen“ und unmittelbar an der Elbe einen neuen städtischen Freiraum zu entwickeln.
Konzept
Mit der Hafenpromenade sollen für die Öffentlichkeit attraktive und erlebbare Bereiche am Wasser entstehen, die zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholen vermitteln und von der alle - Bewohner und Besucher Wittenbergs - profitieren. Die Hafenpromenade wird somit auch als wichtiger Impulsgeber für die Entwicklung eines geplanten „Hafenquartiers“ wirken. Die sowohl wasser- als auch landseitig einprägsame Stadtkante soll die bisherige Barrierewirkung von Bahn und Straße überwinden und entlang der Elbe zwischen der historischen Altstadt sowie Kleinwittenberg und den naturnahen landschaftlichen Elbbereichen vermitteln.
Die Hafenpromenade soll zu einem markanten, repräsentativen Uferabschnitt an der Elbe gestaltet werden, der für das Gebiet und darüber hinaus für die angrenzenden Stadtquartiere sowie die Gesamtstadt eine bedeutende Erholungsfunktion erfüllt und zu einem beliebten innerstädtischen Ausflugsziel macht.
Freiraumkonzept Hafenpromenade (PDF, 10 MB)
Förderung
Die Umsetzung des Freiraumkonzeptes Hafenpromenade erfährt eine Förderung über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen des „Energie- und Klimafonds“.
Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität und hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Durch eine integrierte Planung und Entwicklung sowie naturnahe, biodiverse und ggf. multifunktionale Gestaltung sind die vielfältigen weiteren Anforderungen an Grün- und Freiräume zu beachten.
Dies betrifft beispielsweise die hohe Bedeutung der Grün- und Freiräume zur Gesundheitsvorsorge, als sozialer Begegnungsort, als Biotopverbund und für nachhaltige Mobilität.
Zuwendungsziele
Ziel des Vorhabens ist die Aufwertung der Hafenpromenade auf der Höhe der Stadtteile Wittenberg West und Kleinwittenberg als schnell erreichbarer Aufenthaltsraum in direkter Lage zur Innenstadt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Erhöhung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen sowie die Stärkung des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt. Um dies zu erreichen, soll das vorliegende Freiraumkonzept Hafenpromenade (Beschluss Stadtrat 2021) für den gesamten Bereich der Hafenpromenade bis Leistungsphase 3 vertieft werden. Nach Abschluss der konzeptionellen Planung soll ein Umsetzungsbereich definiert und in diesem Maßnahmen z. B. der Entsiegelung, der Neupflanzung mit heimischen, insektenfreundlichen und resilienten Arten, der Integration von Aufenthaltsbereichen sowie zur Schaffung einer durchgängigen barrierefreien Fuß- und Radverkehrsachse realisiert werden.
Zuwendung aus Bundesmitteln
2.668.950,00 Euro
Projekttitel
Umsetzung Freiraumkonzept Hafenpromenade
Bewilligungszeitraum
16.12.2021 bis 31.12.2024
Projekt
Hochwasserschutz in Kleinwittenberg Kaimauer/Hochwasserschutzmauer mit Havarie- und Wartungsweg
Zeitraum
Beginn des Vorhabens: 08/2019
Ende des Vorhabens: 12/2022
Gesamtausgaben: 4.734.880,05 €
Förderung: Kommunaler Hochwasserschutz im Land Sachsen-Anhalt
Fördermittel: 80% 3.089.254,04 €
Eigenanteil: 20% 772.313,51 €
bewilligte Gesamtausgaben: 3.861.567,55 €
momentane geplante Restsumme:
(in Antragstellung) 873.312,50 €
geplante Gesamtausgaben: 4.734.880,05 €
Projektbeschreibung
Die Lutherstadt Wittenberg hat sich mit dem neuen Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Lutherstadt Wittenberg 2030“ für neue Leitbilder in der zukünftigen Stadtentwicklung entschieden. Die Entwicklung der elbnahen Gebiete sowohl als Natur- und Landschaftsraum als auch im städtebaulich-urbanen Kontext spiegeln sich dabei im Leitbild „Stadt an der Elbe“ wieder. Um die Stadt wieder stärker mit dem Fluss zu verbinden, soll eine städtebauliche Nachverdichtung an dafür geeigneten Stellen erfolgen.
Das Gebiet am Alten Elbhafen ist eine der wenigen Flächen wo dies möglich ist. Um den notwendigen hochwassertechnischen Schutz gewährleisten zu können, muss die vorhandene Kaimauer zurückgebaut werden.
Am Alten Elbhafen in Kleinwittenberg, zwischen der Wasserschutzpolizei bis zur Turnhalle
„Am Elbhafen“, soll eine dauerhafte Hochwasserschutzmaßnahme errichtet werden.
Die Lage an der Elbe gehört zu den prägnantesten Stärken von Kleinwittenberg und bildet zugleich aber ein erhebliches Gefahrenpotential durch Überschwemmung. In Kleinwittenberg stehen Häuser mit sehr repräsentativem Charakter, die zum Teil Villencharakter tragen.
Das Hafengrundstück mit der stark geschädigten Kaimauer ist zurzeit noch als innerstädtische Konversionsfläche ein städtebaulicher Missstand mit außerordentlichen Auswirkungen auf das Stadtbild. Diese elbnahe Brachfläche soll mit der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen das Quartier ergänzen.
Die Kaimauer, die als Ingenieurbauwerk der damaligen Hafennutzung diente, ist in einem maroden Bauzustand und erfüllt damals sowie heute keine Hochwasserschutzfunktion. Von daher sind Hochwasserschutzmaßnahmen zwischen der Wasserschutzpolizei und der Turnhalle „Am Elbhafen“ unbedingt erforderlich.
Ziel der Hochwasserschutzmaßnahme ist es, für künftige Hochwasserereignisse, so wie sie 2002 und 2013 bereits in Wittenberg vorgekommen sind, besser vorbereitet zu sein und solch einen Ausnahmezustand in Zukunft zu vermeiden. Um eine nennenswerte Einschränkung der Überflutungsfläche zu vermeiden und aufgrund der relativ engen Platzverhältnisse, wird der Hochwasserschutz mittels einer Ufermauer realisiert.
Der Rückbau der funktionslosen, sehr maroden Kaimauer und die Errichtung der Hochwasserschutzanlage gewährleistet den umfassenden Hochwasserschutz für das Quartier entsprechend den neusten Erkenntnissen (eine umfangreiche Voruntersuchung lief dazu) sowie die Ufersicherung am Eingang des Hafenbeckens. Zudem wird ein städtebaulicher Missstand behoben.
Die Lutherstadt Wittenberg hat in Kleinwittenberg, im Bereich der Schiffsanleger in der Straße „An der Elbe“, eine Maßnahme zum Hochwasserschutz abgeschlossen.
Die neue Hochwasserschutzmauer verhindert bei eintretendem Hochwasser die Überflutung Kleinwittenbergs. Die Schutzmauer in diesem hochwassergefährdeten Bereich des Stadtgebietes hat für die Risikovorsorge eine große Bedeutung. Sie schützt das Allgemeinwohl der Menschen sowie die öffentlichen und privaten Güter des gewerblich und wohnlich genutzten Quartiers.
Die Hochwasserschutzmauer schützt aber nicht nur die materiellen Güter; sie stellt auch eine städtebauliche Aufwertung dar.
Projekt
Entkernung und Abriss eines Wohnblockes im Ortsteil Pratau zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion
Gesamtausgaben
Fördermittelbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 23.11.2020:
Investitionsplan
Bauleistungen: 238.000,00 €
Ingenieurleistungen: 10.500,00 €
Gesamt: 248.500,00 €
Finanzierungsplan
EFRE-Mittel 70 % 173.950,00 €
Eigenmittel 74.550,00 €
Gesamtfinanzierung 248.500,00 €
Förderung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (Richtlinie Bodenschutz), Erl. des MULE vom 24.02.2027 - 24.51-67230-Bodenschutz
Projektbeschreibung
Entkernung und Abriss eines Wohnblocks im Ortsteil Pratau zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion
Bei dem genannten Vorhaben handelt es sich um einen leerstehenden Wohnblock in Blockbauweise, Baujahr 1965. Der Block hat 18 Wohnungseinheiten und 1012, 72 m2 Wohnfläche. Aufgrund der Vermietersituation im Umgeld ist mit einer Belegung nicht mehr zu rechnen. Deshalb wird eine Aufwertung durch Sanierung ausgeschlossen.
Die Lutherstadt Wittenberg stellte im Oktober 2020 einen Förderantrag beim LVWA Sachsen-Anhalt über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz.
Vom Landesverwaltungsamt hat die Lutherstadt Wittenberg einen Zuwendungsbescheid vom 23.11.2020 erhalten, für das Vorhaben wurde eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 70 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt.
Nach der Vergabeverhandlung am 11.05.2021 waren alle Angebotspreise aller Bieter wesentlich höher als die vorliegende Kostenschätzung zur Antragstellung. Dies ist auf Preissteigerungen im Baugewerbe und den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung zurückzuführen.
Änderungsantrag auf Erhöhung der Zuwendung wurde gestellt und wurde im Rahmen der Anteilsfinanzierung am 15.06.2021 zugestimmt.
Projekt
Umsetzung von ELER Mitteln für Schulen
Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) der Grundschule Nudersdorf
Gesamtausgaben
Inzwischen liegen die Förderbescheide vor, daraus ergibt sich eine Maßnahme in folgender Höhe: Umfang der Maßnahme: 69.724 € für Server-und Netzwerktechnik, PC-Technik, interaktive Tafeln
Projektbeschreibung
Die Stadt Wittenberg hat unverzüglich auf das neue Förderprogramm im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt reagiert.
Hierbei stehen 10 Millionen Euro ELER-Fördermittel, finanziert aus Mitteln der EU sowie dem Land Sachsen- Anhalt, bis zum Ende der Förderperiode am 31.12.2023 zur Verfügung. Die Maximalfördersumme je Schule beträgt hierbei 238.000 Euro brutto.
Voraussetzung für die Subventionierung ist das erfolgreiche Absolvieren des Vorverfahrens,
in diesem sind die medienpädagogischen und technischen Konzepte sowie der Nachweis der Bestandssicherheit der Grundschule Nudersdorf positiv bewertet worden.