Standesamt
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Bürger und Service
- Standesamt -
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
im Erdgeschoss in den Räumen 1.50 bis 1.53
Telefonsprechzeiten
Tel.: 03491 421-91035 (Hotline)
Fax: 03491 421-91046
E-Mail: standesamt@wittenberg.de
Montag 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Freitag 8 Uhr - 12 Uhr
persönliche Sprechzeiten (nur mit Termin)
Dienstag 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Wir sind zuständig für Beurkundungen von:
- Geburten (einschließlich Vaterschaftsanerkennung bei Neubeurkundungen)
- Sterbefällen
- Eheschließungen
Für Beantragungen von Urkunden und die Beantwortung von Fragen können Sie uns gerne anrufen oder eine E-Mail an standesamt@wittenberg.de schreiben.
Weiterhin gehören zu unseren Aufgaben:
- Namensänderungen lt. Personenstandsgesetz (PStG)
- Namenserklärungen Spätaussiedler
- Kirchenaustritte (Gebühr von 30,00 Euro)
- Ausstellen von Urkunden aus den Personenstandsbüchern
Bitte erfragen Sie hierzu vorab telefonisch die vorzulegenden Urkunden und/oder anderen Unterlagen sowie die Gebühren. Zum Beispiel kann ein Kirchenaustritt nur im Standesamt des Hauptwohnsitzes erklärt werden und es sind der Personalausweis, die Geburtsurkunde bei Ledigen und die Eheurkunde bei Verheirateten mitzubringen.
Namensbestimmungen
Namensbestimmungen, Namenserteilungen, Wiederannahme eines früher geführten Namens, Neusortierung von Vornamen sowie Namenserklärungen von Vertriebenen und Spätaussiedlern gehören zu den Aufgaben der Standesbeamten. Es ist ratsam, auf Grund der Vielschichtigkeit unserer Aufgaben, sich persönlich mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen.
Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt wird im Standesamt des Hauptwohnsitzes erklärt (30 €).
Standesamtliche Beurkundungen
Standesamtliche Beurkundungen erfolgen seit 1874. Für jeden Personenstandsfall (Geburt, Ehe, Tod) gibt es einen Personenstandseintrag, zusammengefasst in Personenstandsregistern. 110 Jahre Geburten, 80 Ehe und 30 Jahre Sterbefälle, die im Standesamtsbezirk beurkundet wurden, werden im Standesamt fortgeführt. (Die Register von den Jahren davor sind im Stadtarchiv).
In unserem Standesamt werden die Bücher von Personenstandsfällen aus Wittenberg einschließlich Apollensdorf, Piesteritz, Kleinwittenberg, Pratau, Seegrehna, Bleesern, Kropstädt, Straach, Nudersdorf, Boßdorf und Griebo geführt. Einsicht in die Personenstandsregister bzw. Auskunft hieraus kann nur Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und den Personen gewährt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Es ist der Zweck anzugeben. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsregister, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Vor Ausstellung einer Urkunde weisen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nach. Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere 5 €.
Rechtsgrundlage für die Aufgaben der Standesämter ist das Personenstandsgesetz.