Geburt eines Kindes
Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet.
Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde. Die Geburt wird offiziell angezeigt.
In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst, und der oder die Vornamen des Kindes durch die Eltern bestimmt. Wurde das Kind im Evangelischen Krankenhaus Paul-Gerhardt-Stift in Lutherstadt Wittenberg geboren, erledigt das Krankenhaus in schriftlicher Form die Geburtsanzeige. Diese muss von den Eltern unterschrieben sein. Bei Fragen zur Vornamens- und Familiennamensbestimmung des Kindes ist eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.
Ansonsten stellen Hebamme oder Haus- bzw. Notarzt die Geburtsanzeige aus, die die Eltern beim Standesamt vorlegen müssen.
Hinweis zu Vornamen: Bei außergewöhnlichen und ausländischen Vornamen ist zu beachten, dass der Ursprung des Vornamens nachgewiesen ist (z. B.: Vornamensbücher, Ausdruck aus dem Internet) und das der oder die Vornamen eindeutig geschlechtsspezifisch ausgewiesen sind. Ggf. ist ein Vornamensgutachten dem Standesamt vorzulegen.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsanzeige des Krankenhauses, bei Hausgeburten Bescheinigung der Hebamme, des Haus- oder Notarztes
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
- Personenstandsurkunden
Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig
verheiratete Mutter:
Eheurkunde mit Ehenamen oder ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch; Geburtsurkunde der Mutter; Geburtsurkunde des Vaters
ledige Mutter:
Geburtsurkunde, ggfs. vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, vorgeburtliche Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunde Kindesvater
geschiedene Mutter:
Eheurkunde der geschiedenen Ehe und rechtskräftiges Scheidungsurteil
verwitwete Mutter:
Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes
Achtung:
Besitzt ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit ist eine individuelle Beratung im Standesamt nötig. Hierbei wird Ihnen mitgeteilt, welche Dokumente zur Beurkundung der Geburt erforderlich sind. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.