Sanierungsgebiet Altstadt
Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 die Aufhebung der Sanierungssatzung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Altstadt Wittenberg“ (Sanierungsaufhebungssatzung) beschlossen (Beschluss-Nr.: I/304-22-21), veröffentlicht im Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg „Die Neue Brücke“ Nr. 25 am 15.12.2021. Die Sanierungsaufhebungssatzung trat am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Damit ist grundsätzlich die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB ab 16.12.2021 entfallen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass für die Wittenberger Altstadt eine Erhaltungssatzung nach § 173 BauGB sowie eine Gestaltungs- und Werbesatzung als Örtliche Bauvorschrift nach § 85 BauO LSA über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt der Lutherstadt Wittenberg per Stadtratsbeschluss neugefasst wurden.
Vorhaben in deren Geltungsbereich unterliegen weiterhin einer Genehmigungspflicht.
Bescheide für baugenehmigungsfreie Vorhaben erteilt die Lutherstadt Wittenberg. Für die Bescheiderteilung baugenehmigungspflichtiger Vorhaben zeichnet sich der Landkreis Wittenberg zuständig.
Ob Ihre geplante Maßnahme einer Baugenehmigung bedarf, erfragen Sie bitte beim Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 3 in 06886 Lutherstadt Wittenberg
(Tel. 03491/806-0). Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter „6. Anlagen“.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Und es besteht weiterhin die Möglichkeit für private Eigentümer, Fördermittel zu beantragen. Ob dies auch für Ihre Maßnahme zutrifft, kann Ihnen der Fachbereich Stadtentwicklung – Fördermittel gerne erläutern.
Persönliche Beratung
Grundstückseigentümer können bei der Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Stadtentwicklung, persönliche Beratungsgespräche vereinbaren.
Dort stehen Ihnen in den Bereichen SE-2 – Fördermittel und SE-1 – Stadtplanung und Baurecht folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner/in
Jens Pfeifer | |
Fachbereich Finanzen und Controlling: FördermittelSachbearbeiter FördermittelNeues Rathaus Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 421-91353 E-Mail: jens.pfeifer@wittenberg.de | |
Silvana Recknagel | |
Fachbereich Stadtentwicklung: Stadtplanung und BaurechtSachbearbeiterin StadtsanierungNeues Rathaus Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 4421-91342 E-Mail: silvana.recknagel@wittenberg.de |