Lärmaktionsplan I Aktionsplan Luftreinhaltung
Lärmaktionsplan Schiene
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit.i a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG).
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes abgeschlossen. In diesem Rahmen wurde die Öffentlichkeit in der 1. Phase vom 30.06.2017 bis zum 25.08.2017 beteiligt. Es gingen mehr als 38.000 Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt ein, wovon 461 Beteiligungen aus der Lutherstadt Wittenberg kamen.
Der Teil A des Lärmaktionsplanes wurde am 11. Januar 2018 veröffentlicht. Er beschreibt die Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes und kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes heruntergeladen werden.
Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 24. Januar 2018 bis zum 7. März 2018 statt. Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, hatten in dieser 2. Phase die Möglichkeit, eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben.
Die Ergebnisse sind in den Lärmaktionsplan Teil B eingegangen und veröffentlicht worden.
Ab sofort sind unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken im Internet erreichbar.
Lärmaktionsplan Straßenverkehr
Seit der I. Stufe des Lärmaktionsplanes aus dem Jahr 2008 werden alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6. Mio. Kfz/Jahr (16.400 Kfz/24h) im Lärmaktionsplan aufgelistet und bezüglich der Lärmreduzierung und der Umsetzung strategischer Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation überprüft. Darauf aufgebaut wurde die II. Stufe des LAP aus dem Jahr 2013, welche alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3. Mio. Kfz/Jahr (8.200 Kfz/24h) berücksichtigt. Im Zuge der gegenwärtigen III. Stufe wurden bis zum 18. Juli 2018 alle Lärmaktionspläne der II. Stufe überprüft und ggf. aktualisiert.
Der LAP III. Stufe, Straßenverkehr wurde am 24.10.2018 im Stadtrat beschlossen. Somit wird die Umsetzung der Maßnahmen durch die Lutherstadt Wittenberg, unter Einbindung der zuständigen Fachbehörden, bis zur Fortschreibung des LAP angestrebt. Diese Umsetzung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgt alle 5 Jahre und wird demnach im Jahr 2023 bezüglich des Umsetzungsstandes und der Aktualität erneut überprüft (Stufe IV).
Lärmaktionsplan III. Stufe, Straßenverkehr
Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe IV
Aktionsplan Luftreinhaltung 2008
Mit der europäischen Rahmenrichtlinie zur Luftqualität wurden im Jahr 1996 Festlegungen der Grundsätze für eine gemeinsame Strategie zur Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt getroffen. Zur Gewährleistung der Einhaltung der damit einhergehenden strengen Immissionsgrenzwerte werden im Bundesimmissionsschutzgesetz §47 Instrumentarien in Form von Luftreinhalte- und Aktionsplänen festgelegt. Im Plan wird festgelegt, welche Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung der Werte zu verringern oder den Zeitraum, während dessen die Werte überschritten werden, zu verkürzen.
Wenngleich für die Lutherstadt Wittenberg keine Immissionsschutzrechtlichen Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, so folgte dennoch die Erstellung eines Aktionsplanes, welcher durch die betroffenen zuständigen Behörden (Lutherstadt Wittenberg, Landkreis Wittenberg, Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt AS Niederlassung Ost) umgesetzt wurde.
Aktionsplan 2008 zur Luftreinhaltung