Datenschutzerklärung
Verantwortlicher
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Torsten Zugehör
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491 421-91101
Telefax: 03491 421-91105
E-Mail: oberbuergermeister@wittenberg.de
Web: www.wittenberg.de
Beauftragter für den behördlichen Datenschutz I Beauftragter Informationszugang/-freizügigkeit I Antikorruptionsbeauftragter
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Marko Keil
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491 421-91130
Telefax: 03491 421-96130
E-Mail: datenschutz@wittenberg.de
Bitte wenden Sie sich bei Auskünften, Widersprüchen, Berichtigungs- und Löschungs- wünsche zu Ihren Daten und gerne auch Anregungen jederzeit an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Datenschutz und Informationsfreiheit
Merkblatt Antikorruption
Interne Meldestelle der Lutherstadt Wittenberg
Nachfolgend unterrichten wir Sie gem. Art. 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Verarbeitung Ihrer personen-
bezogenen Daten beim Besuch unserer Internet-Seiten.
Als betroffene Person im Sinne der DS-GVO haben Sie folgende Rechte:
- Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO: Sie haben das Recht, Auskunft zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO: Sie haben das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung, wenn Sie betreffende personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sind.
- Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO: Sie können vom Verantwortlichen verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene unverzüglich gelöscht werden, u. a. wenn die Daten zur Zweckerfüllung nicht mehr notwendig sind, Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt.
- Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DS-GVO: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
- Beschwerderecht gem. Art. 77 DS-GVO: Sie haben das Recht, sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten gegen die DS-GVO verstößt.
Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, übermitteln Sie (technisch bedingt) über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Folgende Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:
- Datum und Uhrzeit Ihres Webseiten-Besuchs
- Name der angeforderten Datei
- Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- übertragene Datenmenge
- verwendeter Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
- Auflösung des Monitors
- vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
Die Speicherung dient ausschließlich systembezogenen und statistischen Zwecken
(Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO) sowie in Ausnahmefällen zur Anzeige von Straftaten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO). Die Daten Ihres Internetbrowsers (IP-Adressen) werden an den Anbieter der Seite übermittelt, bei uns an den KDG mbH. Die Daten werden in einer so genannten Protokolldatei gespeichert. Eine sonstige Auswertung findet nicht statt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
Diese Webseite benutzt den Webanalysedienst Matomo zur statistischen Auswertung der Nutzerzugriffe und Seitenabrufe. Ihre IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert und nicht mit anderen Daten zusammengeführt, so dass Sie als Nutzer anonym bleiben. Die so erhobenen Daten lassen keinen Rückschluss auf Ihre Identität zu.
Diese Webseite verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden um z. B. individuelle Seiteneinstellungen beim nächsten Aufruf der Seite erneut anzuzeigen. Die durch die Cookies erzeugten Informationen enthalten keine personenbezogenen Daten.
Sie können über ein Kontaktformular mit der Onlineredaktion der Lutherstadt Wittenberg oder mit der für die jeweilige Rubrik zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Bei Nutzung des Kontaktformulars werden personenbezogene Daten nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang erhoben. Es steht Ihnen frei, unser Kontaktformular auch ohne Angabe persönlicher Daten zu nutzen. Soweit Sie das von uns angebotene Kontaktformular nutzen und uns darin personenbezogene Daten mitteilen bzw. sich per E-Mail an uns wenden, werden wir Ihre personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten.
Die Daten werden an den von Ihnen ausgewählten Adressaten gesendet, aber ggf. auch an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle weitergeleitet. Eine Übermittlung an andere Stellen erfolgt nicht. Bei Nutzung des Kontaktformulars werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen, wodurch die Vertraulichkeit gewährleistet wird. Bei der unverschlüsselten Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail kann die Vertraulichkeit der Daten nicht gewährleistet werden, da Unbefugte u. U. den Inhalt der E-Mail zu Kenntnis nehmen können.
Die Löschung der mittels Kontaktformular oder E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten erfolgt unverzüglich, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gem. §§ 9, 10 und ggf. 11 DSG LSA.
Die Lutherstadt Wittenberg ist nur für eigene Inhalte innerhalb der Website www.wittenberg.de sowie der Subdomains unter der Domäne wittenberg.de verantwortlich (§ 8 Abs. 1 TMG). Für die Inhalte, Qualität und Aktualität von Internet-
seiten Dritter, die über externe Links dieses Informationsangebotes erreicht werden, übernimmt die Lutherstadt Wittenberg keine Haftung. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass fremde Anbieter die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Sie sollten daher stets die Datenschutzerklärungen zu den verlinkten Online-Angeboten Dritter prüfen.
Links zu externen Internetseiten werden durch folgendes Symbol gekennzeichnet:
Die Facebook-Seite wird von den Pressestellen der Lutherstadt Wittenberg betrieben. Wenn Sie auf das Facebook-Icon klicken, verlieren die für die Website www.wittenberg.de festgelegten Datenschutzrichtlinien in Facebook ihre Gültigkeit, da für dieses soziale Netzwerk eigene Datenverwendungsrichtlinien definiert sind.
Als Betreiber der Facebook-Seite hat die Lutherstadt Wittenberg keinen Einfluss auf die Verarbeitung der dort erhobenen Daten. Welche Daten Facebook genau speichert und zu welchen Zwecken diese genutzt werden, ist nicht im Detail bekannt. So kann neben personenbezogenen Daten auch das Nutzungsverhalten protokolliert und weiterverwendet werden. Sie sollten aus diesem Grund nur dann zu Facebook wechseln, wenn Sie sich dieser Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bewusst sind und die möglichen Konsequenzen in Kauf nehmen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in den Datenverwendungsrichtlinien von Facebook.
Facebook bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, sich ausführlich mit Anderen auszutauschen, über verschiedene Themen zu diskutieren sowie persönliche Inhalte bereitzustellen und mit der Netzgemeinde zu teilen. Diese vielfältigen Möglichkeiten stellen für den erfahrenen Nutzer keine Schwierigkeit dar, für unerfahrene Nutzer kann diese Funktionsvielfalt allerdings zum Problem werden. Seien Sie vorsichtig mit Ihren Daten und informieren Sie sich zunächst intensiv über Facebook und dessen Datenschutzeinstellungen, bevor Sie Profilinformationen oder persönliche Inhalte preisgeben. Personenbezogene Inhalte, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, aber dennoch den Weg ins Internet finden, lassen sich teilweise nur sehr schwer wieder entfernen oder nachträglich ändern und können im schlimmsten Fall sehr lange im Netz verharren.
Hinweise zum Datenschutz für die Facebook-Fanpage "Mein Wittenberg"
Auf unserer Website www.wittenberg.de sind Komponenten des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Firma Twitter Inc., 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Nach unserem Kenntnisstand wird von Twitter die URL der aufrufenden Webseite sowie die IP-Adresse des Nutzers erhoben und ausschließlich für die Darstellung der Twitter-Komponenten genutzt.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Kenntnis von darüber hinaus übermittelten Daten und auch nicht über die Nutzung erhobener Daten durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter.
Beim alleinigen Aufruf einer Seite aus unserem Internetangebot, die eingebundene Videos aus dem YouTube-Kanal der Lutherstadt Witteberg Marketing GmbH enthält, werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben. Erst, wenn Sie die Wiedergabe eines solchen Videos starten möchten, werden Sie um Einwilligung in die Übermittlung Ihrer IP-Adresse an YouTube gebeten. Die Wiedergabe des Videos erfolgt nur, wenn Sie die Einwilligung erteilen. Andernfalls ist keine Wiedergabe möglich, da die Übermittlung der IP-Adresse an YouTube technisch bedingt ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube, einer Tochtergesellschaft von Google.
Alle Fotos und/oder Grafiken sind urheberrechtlich geschützt.
Beim Klick bzw. Vergrößerung auf das Fotos und/oder die Grafik erscheint der Urheber.
Informationen gem. Art. 13 DS-GVO für meldepflichtige Personen
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben
(§ 25 Nr. 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Abs. 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nr. 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Bürger und Service
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491 421-91701
Telefax: 03491 421-91715
E-Mail: innerer.service@wittenberg.de
Die Meldebehörde hat nach § 2 Abs. 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Abs. 3 BMG).
Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen
(§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. BMeldDÜV) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 BDSG), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und die Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z. B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne, in § 50 Abs. 3 BMG abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.
Der Wohnungseigentümer / Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der DS-GVO übernehmen.
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeits-
rechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Abs. 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DS-GVO insbesondere folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO)
- Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO)
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft
- Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO)
- Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
- Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat
(Artikel 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 34a
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0
Telefax: 0391 81803-33
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Datenschutzerklärungen I Datenerhebungen der einzelnen Fachbereiche
Aufgabengliederungsplan, Stand: 01.03.2021
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten