Stadtkasse & Steuern
Lutherstadt Wittenberg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Finanzen und Controlling
- Stadtkasse -
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.: 03491 421-91650
Fax: 03491 421-96650
E-Mail:stadtkasse@wittenberg.de
Öffnungszeiten I Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 12 Uhr
oder nach Vereinbarung
Die Stadtkasse wird bei allen Zahlungsvorgängen der Lutherstadt Wittenberg aktiv, egal ob es sich hierbei um Einzahlungen oder Auszahlungen handelt.
Die Einzahlungen, die sich z. B. aus Steuern, Gebühren, Beiträgen etc.
ergeben, werden von der Stadtkasse eingenommen. Diese Einnahmen der Stadt stellen für den Zahlungspflichtigen Ausgaben dar, die per Banküberweisung beglichen werden können. Für diese Überweisungen steht Ihnen folgende Bankverbindung zur Verfügung:
Bankverbindung
Kontoinhaberin: Lutherstadt Wittenberg
IBAN: DE50 8055 0101 0000 0000 19
BIC: NOLADE21WBL
Bank: Sparkasse Wittenberg
Bitte beachten Sie:
Für jede Forderung, welche die Lutherstadt Wittenberg gegen Sie geltend macht, wird ein individuelles „Personenkonto“, das ist Ihr Kassenzeichen, eingerichtet. Die Angabe dieses Kassenzeichens ist bei allen Zahlungen unbedingt erforderlich (siehe bei Bescheiden, Rechnungen oder sonstigen Schreiben). Die Angabe des Kassenzeichens im Verwendungszweck Ihrer Überweisung ist eine wesentliche Hilfe, Ihre Zahlungen richtig und ohne zeitliche Verzögerung auf Ihrem Personenkonto zu buchen.
Wir erteilen Ihnen selbstverständlich gern Auskünfte über Ihr Personenkonto, wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch etwas zu bezahlen haben oder wann Ihre Zahlungen eingegangen sind.
Wir bitten um Verständnis, dass für die Stadtkasse bei diesen Auskünften die gesetzliche Verpflichtung besteht, Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Steuergeheimnis zu wahren. Die Mitarbeiter der Stadtkasse müssen sich bei telefonischen Auskünften von der Legitimation des Anrufers überzeugen können. Dem Mitarbeiter der Stadtkasse sind mindestens die Finanzadresse und das Kassenzeichen mitzuteilen, über welches Auskunft erteilt werden soll. Eine abschließende Entscheidung darüber, ob eine telefonische Auskunft möglich ist, trifft die Stadtkasse. Bei persönlicher Vorsprache eines Bevollmächtigten muss dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Zusätzlich muss ein Personalausweis oder Pass vorgelegt werden.
Ansprechpartner/in
Gabi Magdeburg | |
Fachbereich Finanzen und Controlling: Controlling und SteuernSachbearbeiterin GewerbesteuerNeues Rathaus Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 421-91637 E-Mail: gewerbsteuern@wittenberg.de | |
Kathleen Schierz | |
Sachbearbeiterin GrundsteuerNeues Rathaus Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 421-91634 E-Mail: grundsteuer@wittenberg.de | |
Heike Stephan | |
Sachbearbeiterin GrundsteuerNeues Rathaus Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 421-91636 E-Mail: grundsteuer@wittenberg.de | |
Simone Gebert | |
Fachbereich Finanzen und Controlling: Controlling und SteuernSachbearbeiterin AbgabenerhebungNeues Rathaus Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 421-91644 E-Mail: gewaesserumlage@wittenberg.de | |
Petra Lehmann | |
Fachbereich Finanzen und Controlling: Controlling und SteuernSachbearbeiterin GewässerumlageNeues Rathaus Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 421-91629 E-Mail: gewaesserumlage@wittenberg.de | |
Helma Kücken | |
Fachbereich Finanzen und Controlling: Controlling und SteuernSachbearbeiterin Hundesteuer (steuerliche Veranlagung, An-/ Um-/ Abmeldung, Ersatzhundesteuermarken)Neues Rathaus Lutherstraße 56 06886 Lutherstadt Wittenberg Telefon: 03491 421-91646 Telefax: 03491 421-96646 E-Mail: hundesteuer@wittenberg.de |
Dokumente
Hebesatz-Satzung (23 kB) | |
Hundesteuersatzung (138 kB) | |
Aufhebungssatzung zur Übernachtungssteuersatzung (66 kB) | |
Aufhebungssatzung zur Vergnügungssteuer (13 kB) | |
Spielgerätesatzung (43 kB) |