Preise & Ehrungen
Die Lutherstadt Wittenberg würdigt in vielfältiger Weise Einzelpersonen und Institutionen aller Art.
Persönlichkeiten, die sich durch herausragende und vielfältige Leistungen für die Lutherstadt Wittenberg besonders verdient gemacht haben, kann die Ehrenbürgerwürde verliehen werden. Es ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt zu vergeben hat.
- Wilhelm von Brockhausen
- Johannes Zeltner
- Heinrich Eduard Schmieder
- Eduard Feodor Gloeckner
- Louis Gast
- Adalbert Falk
- Friedrich Ferdinand Peters
- Christian Gottlob Holtzhausen
- Fritz Eunike
- Wolf von Gersdorff
- Wilhelm Elfe
- Paul Leonhardt
- Nathan Söderblom
- Karl Janisch
- Paul von Hindenburg
- Gottfried Krüger
- Carl Kuntz
- W. J. Rjabischnikow
- Hans Lorbeer
- Friedrich Schulze
- Marianne Schulze
- Dieter Winkler
- Margit Neugebauer
- Richard Wiener (seit 2010)
- Prof. Dr. Wolfgang Böhmer (seit 2013)
- Dr. h.c. Dr. h.c. Friedrich Schorlemmer (seit 2015)
- Dr. h. c. Eckhard Naumann (seit 2018)
- Rüdiger Geserick (seit 2021)
Ehrenurkunde der Lutherstadt Wittenberg
Persönlichkeiten, die dem Gemeinwohl gedient haben sowie uneigennützig für die Bürgerschaft wirken, kann die Ehrenurkunde verliehen werden.
Ehrenurkunde des Oberbürgermeisters der Lutherstadt Wittenberg
Persönlichkeiten, Institutionen, Vereine und Verbände, die sich besonders verdient gemacht haben, kann die Ehrenurkunde verliehen werden.
Bei Ehe- und Altersjubilare können sich Eheleute ab der Goldenen Hochzeit über ein Glückwunschschreiben und unsere älteren Mitbürger über eine Geburtstagskarte der Stadt Lutherstadt Wittenberg freuen.
Für Ehejubiläen gelten folgende Anlässe:
- Goldene Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum) und darüber
Altersjubilare gelten ab der Vollendung des 80., 85., 90., 95. und ab 100. Jahre jedes weitere Lebensjahr.
Altersjubiläen in der Mitteldeutschen Zeitung
gem. § 50 (2) Bundesmeldegesetz (BMG) gilt:
"Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen (...).
Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum."
Die Lutherstadt Wittenberg übermittelt ausschließlich Altersjubiläen zu den genannte Kriterien an die Mitteldeutsche Zeitung. Sollten Sie eine Veröffentlichung sowie eine Beglückwünschung nicht wünschen, so ist bitte eine Übermittlungssperre im Bürgerbüro einzurichten.
Ehrungen durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag und dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.
Ehrungen durch den Bundespräsidenten: Alters- und Ehejubiläen
"Besondere Jubiläen ehrt der Bundespräsident durch seinen Glückwunsch. In- und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern gratuliert er zur Vollendung des 100., des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag. Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65., 70., 75. und 80. Hochzeitstages. Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie." www.bundespraesident.de/Jubilaeen-und-Ehrenpatenschaften
Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Glückwünsche und der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
"Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt." www.bundespraesident.de
Die Ehrenpatenschaft können Sie im Bürgerbüro beantragen.
Preisträger
im Jahr 2016
- Manfred Wenzel (†) in der Kategorie "Kunst und Kultur"
- Dr. Peter Nopper in der Kategorie "Arbeit im Ehrenamt"
- Thomas Popp in der Kategorie "Impulse für die Stadt"
im Jahr 2017
- Diana Pielorz in der Kategorie "Kunst und Kultur"
- Petra Henkelmann in der Kategorie "Arbeit im Ehrenamt"
- Elisabeth Kaiser (†) in der Kategorie "Impulse für die Stadt"
im Jahr 2018
- Jutta Brinkmann in der Kategorie "Kunst und Kultur"
- Ingrid und Johann Dorschner (†) in der Kategorie "Arbeit im Ehrenamt
- Petra Schütze in der Kategorie "Impulse für die Stadt"
- Sonderpreis an den Reformationsjubiläum 2017 e.V.,
vertreten durch Hartwig Bodmann und Ulrich Schneider
im Jahr 2019
- Michael Marinov in der Kategorie "Kunst und Kultur"
- Deutsch-Russländische-Gesellschaft e.V., vertreten durch Siegfried Dümichen und
Dr. Heinz Wehmeier in der Kategorie "Arbeit im Ehrenamt - TESVOLT GmbH, vertreten durch Daniel Hannemann und Simon Schandert in der Kategorie "Impulse für die Stadt"
- Yadegar Asisi in der Kategorie "Sonderpreis"
im Jahr 2020
- Mario Welker und Stefan Schneegaß in der Kategorie "Kunst und Kultur"
- Team der Notfallseelsorge des Evangelischen Kirchenkreises Wittenberg, vertreten durch Frau Ulrike Langrock in der Kategorie „Arbeit im Ehrenamt“
- Theaterjugendclub "Chamäleon" e.V. sowie Mehrgenerationenhaus „Harold and Maude“, vertreten durch Herrn Markus Schuliers in der Kategorie „Impulse für die Stadt“
- Wbmotion e. V., vertreten durch Frau Tina Kraatz in der Kategorie "Sonderpreis"
im Jahr 2021
- Peter Conrad in der Kategorie "Kunst und Kultur"
- Veronika Dorn in der Kategorie „Arbeit im Ehrenamt“
- Prof. Dr. Heiner Lück in der Kategorie „Impulse für die Stadt“
- Ecosia GmbH, vertreten durch Christian Kroll in der Kategorie "Sonderpreis"
im Jahr 2022
- Eva Löber in der Kategorie "Kunst und Kultur"
- Marco Glaß in der Kategorie „Arbeit im Ehrenamt“
- Burkhard Müller in der Kategorie „Impulse für die Stadt“
- Dr. Gerd Gruber in der Kategorie "Sonderpreis"
In Andenken an das Wirken Martin Luthers wird seit 1996 in allen Lutherstädten der Bundesrepublik alle zwei Jahre der Preis „Das unerschrockene Wort“ verliehen. Geehrt werden Frauen und Männer, die sich in Wort und Tat für die Gesellschaft verdient gemacht haben.
- Richard Schröter (1996)
- Prof. Hans Küng (1999)
- Uta Leichsenring (2001)
- Gertraud Knoll ( 2003)
- Stephan Krawczyk (2005)
- Emel Abidin – Algan (2007)
- Andrea Röpke (2009)
- Dmitrij Muratow und das Redaktionsteam von „ Nowaja Gaseta“ (2011)
- Regensburger Wirte-Initiative „Keine Bedienung für Nazis“ (2013)
- Mazen Darwish, syrischer Rechtsanwalt und Menschenrechtler (2015)
- Horst und Birgit Lohmeyer sowie Markus und Susanne Nierth (2017)
- Seyran Ateş, Rechtsanwältin und Frauenrechtlerin (2019)
- Weronika Zepkalo, Swetlana Tichanowskaja und Maria Kolesnikowa, weißrussische Bürgerrechtlerinnen (2021)
- Zarifa Ghafari (2023)
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.worms-erleben.de.
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